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Statement

10.06.2026

Aktualisiertes Statement zu Entweichung forensischer Patienten des ZfP Emmendingen 

Verschiedene Presseanfragen, Kommentare in sozialen Medien und Telefonanrufe nach Bekanntwerden der Entweichung von drei unserer forensischen Patienten am 01.05. und 06.06.2026 haben die Sorgen, Bedenken und auch den hierüber bestehenden Unmut in der Bevölkerung deutlich gemacht.

Immer wieder tauchte die Frage auf: Wie kann es sein, dass untergebrachte Straftäter Ausgänge erhalten und dabei die Gelegenheit zu einer Entweichung ergreifen konnten. Die Frage ist zugleich mit dem Vorwurf therapeutischer Leichtfertigkeit und mangelnden Risikobewusstseins verbunden. Mit diesem Vorwurf wollen wir uns auseinandersetzen und gleichzeitig über die Arbeit im Maßregelvollzug aufklären.

Es entspricht den Tatsachen, dass zahlreiche unserer Patientinnen und Patienten z.T. schwerwiegende Straftaten begangen haben. Im Unterschied zu anderen straffällig geworden Personen bildeten bei all unseren Patientinnen und Patienten jedoch schwere psychische Erkrankungen den Hintergrund für diese Straftaten. Da sie aufgrund ihrer Erkrankung das Unrecht ihrer Tat nicht erkennen konnten oder die Kontrolle über ihr Verhalten weitestgehend oder vollständig verloren hatten, ordnete das zuständige Gericht die Unterbringung in unserer forensisch-psychiatrischen Klinik an. Das Ziel der Unterbringung in unserer Klinik ist es, die Patientinnen und Patienten durch die Behandlung ihrer psychischen Erkrankung, so zu stabilisieren, dass sie keine weiteren Straftaten mehr begehen und sie schrittweise wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Unser Auftrag ist dementsprechend der Sicherung und auch der Besserung gewidmet.

Viele der infrage kommenden Erkrankungen lassen sich mit modernen medizinischen Methoden und Medikamenten gut behandeln. Besonders gilt das für die sogenannten Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, die mit Wahnvorstellungen und Halluzinationen einhergehen. Wenn die Behandlung anschlägt, kann aus einer zuvor straffällig gewordenen Person mit psychischer Erkrankung wieder eine Person mit der Fähigkeit zur Selbstreflexion der Tat und der eigenen (oft schwierigen) Lebensgeschichte und der Fähigkeit zur Planung eines sozial angepassten Lebens im Anschluss an die Unterbringung werden.

Ist dieser Punkt der Behandlung erreicht, besteht das weitere Vorgehen darin, die betroffenen Patientinnen und Patienten behutsam auf das Leben außerhalb des ZfP vorzubereiten. Mit schrittweisen Lockerungen erproben wir die Belastbarkeit der Behandlungsfortschritte. Wir beginnen mit begleiteten und überwachten Ausgängen von der geschlossenen Station. Bei erfolgreicher Entwicklung ist irgendwann der Punkt erreicht, an dem die Betroffenen stundenweise Alleinausgänge im Parkgelände des ZfP wahrnehmen dürfen. Danach folgen auch staatsanwaltlich begleitet erlaubte Ausgänge in die Stadt Emmendingen, in die umgebenden Landkreise und schließlich zum Ende der Behandlung hin das Probewohnen in eigener Wohnung oder in einer betreuten Einrichtung. Dabei gilt es zu beachten, dass Lockerungen nicht nach bestimmten Zeitabschnitten gewährt werden, sondern jeweils erst, wenn eine Patientin oder ein Patient sich in einer Lockerungsstufe bewährt und Fortschritte in der Therapie erzielt hat.

Außerdem müssen Lockerungen bei gegebenem Anlass jederzeit zurückgenommen werden. Ausgänge ohne Begleitung außerhalb des Klinikgeländes bedürfen in Baden-Württemberg außerdem der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

So war es auch bei den drei Patienten, nach denen nun aktuell – nach entsprechender Entscheidung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, mit denen wir eng zusammenarbeiten - öffentlich gefahndet wird. [Ergänzung 26.05.2026: Am 23.05.26 wurde der Gesuchte Herr O. in der Nähe von Paris festgenommen und befindet sich derzeit in Frankreich in Haft. Die öffentliche Fahndung ist damit beendet.]  Durch die erfolgreiche Behandlung in unserer Klinik hat sich ihre Erkrankung deutlich gebessert.  Aufgrund der Prognose war auf medizinischer Sicht nicht zu erwarten, dass die Patienten die Vollzugslockerung zur Entweichung nutzen. Es gab daher keine Gründe den Ausgang in das Parkgelände und das Café des ZfP Emmendingen nicht zu gewähren.

Die drei Männer sind vom gewährten Ausgang nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgekommen. Daher veranlassten wir sofort die polizeiliche Fahndung. Die Entscheidung, später eine öffentliche Fahndung einzuleiten, lag im Ermessen des zuständigen Richters und wurde ohne unsere Beteiligung auf Grundlage dort vorliegender weiterführender Informationen entschieden.

Die im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten haben einen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf die Rücknahme oder Aufhebung von Freiheitsentziehungen und Beschränkungen, die nicht mehr durch Gefahren indiziert sind, die von ihr ausgehen. Die Unterbringung und Behandlung ist deshalb bereits von Gesetzes wegen nach § 37 Abs. 2 PsychKHG so zu gestalten, dass der Unterbringungszweck bei geringstmöglichem Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht wird.

Eine dauerhaft geschlossene Unterbringung psychisch kranker Straftäter ist rechtlich nur dann möglich, wenn die Betroffenen sich der Behandlung verweigern oder sich trotz aller Bemühungen kein hinreichender Behandlungserfolg erzielen lässt und – das ist entscheidend – dann auch künftig wirklich schwerwiegende Straftaten drohen.

So manche Frage über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern dürfte an dieser Stelle offengeblieben sein. Wir laden alle deshalb herzlich dazu ein, auch in diesem Jahr unsere Veranstaltung „Forensik Transparent“ in der Festhalle des ZfP am 21.10.2026 ab 16:00 Uhr zu besuchen und ernsthaft, kontrovers und respektvoll mit uns zu diskutieren.


Gemeinsames Statement im Namen der Geschäftsleitung

Michael Eichhorst, Geschäftsführer
Dr. Ralf Zehnle, Medizinischer Direktor Forensik
Dr. Franz-Xaver Regel, Stv. Medizinischer Direktor Forensik, Chefarzt 
 

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